Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ferienloft Chemnitz

1. Abschluss des Vertrages
1.1 Buchungswünsche können persönlich, telefonisch oder per Mail mitgeteilt werden. Mit der
Abgabe eines Buchungswunsches bekundet der Auftraggeber (im folgenden Gast genannt) sein
Einverständnis, einen Mietvertrag aufgrund der hier vorliegenden Bedingungen abzuschließen. Mit der
Zusendung der Buchungsbestätigung durch Ferienloft Chemnitz (im folgenden Vermieter
genannt), die per E-Mail oder per Fax erfolgen kann, gilt der Vertrag als abgeschlossen und
verbindlich.

2. An- und Abreise
2.1 Ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung ist der Bezug des Ferienloft Chemnitz nicht vor 15 Uhr des
Anreisetages möglich. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Vereinbarung vor Ort.
2.2 Die Rückgabe des Ferienloft Chemnitz, inkl. Schlüssel hat bis 10 Uhr des Abreisetages zu erfolgen und ist in
folgendem Zustand zu hinterlassen: besenrein, Geschirr abgewaschen, Fenster verschlossen, Müll entsorgt.
2.3 Wird das Ferienloft Chemnitz nicht bis zu diesem Zeitpunkt geräumt, so ist der Vermieter berechtigt, 50 % des Tagespreises zu berechnen. Bei einer Räumung nach 13 Uhr kann der volle Tagespreis berechnet werden.

3. Leistungen und Preis
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus dem Angebot vom Vermieter und den
Angaben in der Buchungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt. Im Übernachtungspreis inbegriffen sind Unterkunft, Strom, Wasser, Heizung, Bettwäsche und Handtücher. Bei längerem Aufenthalt erfolgt ein
Handtuchwechsel jede Woche und ein Bettwäschewechsel alle 2 Wochen bzw. laut Sondervereinbarung.
3.2 Die vertraglich bestimmte Personenanzahl, die durch die Buchungsbestätigung festgelegt ist, darf nicht
ohne Erlaubnis des Vermieters überschritten werden.
3.3 Die Preise inkludieren sämtliche Steuern und Abgaben.

4. Zahlung für Übernachtung, Reinigung und Kaution
4.1 Ab dem Tag der Reservierungsbestätigung des Ferienloft Chemnitz ist binnen 10 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Übernachtungskosten zu leisten. Der Restbetrag über die gesamte Aufenthaltsdauer in Höhe der verbleibenden 70 % der Übernachtungskosten ist spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt fällig. Für alle Fristen zählt die Gutschrift auf dem Konto des Vermieters.
4.2 Bei kurzfristiger Buchung ist der Gesamtbetrag spätestens bei Schlüsselübergabe in Bar beim Vermieter oder dessen Beauftragten zu begleichen. Jede davon abweichende Zahlungsart bedarf der Schriftform. Bei vorzeitiger Abreise wird der Restbetrag der nicht in Anspruch genommenen Leistung prinzipiell nicht rückerstattet, ausgenommen einer anderweitigen Vergabe des Ferienloft Chemnitz für diese Dauer oder einer schriftlichen Vereinbarung.
4.3 Sollte der Vermieter bargeldlose Zahlungsmittel akzeptieren, so trägt der Gast alle damit
zusammenhängenden Kosten (z.B. Überweisungsgebühren).
4.4 Die Reinigungsgebühr und die Kaution sind in Bar beim Vermieter oder dessen Beauftragten bei Schlüsselübergabe spätestens zu begleichen. Die Kaution überweisen wir Ihnen spätestens binnen 7 Tagen auf Ihr Konto zurück, sofern keine Beschädigungen/Verluste vorliegen.
Bitte informieren Sie uns, sollte dennoch mal etwas kaputt gehen. Kleinigkeiten werden selbstverständlich nicht von der Kaution einbehalten.

5. Stornobedingungen
5.1 Der Vermieter ist nach Treu und Glaube gehalten, das nicht in Anspruch genommene Ferienloft Chemnitz
nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
5.2 Bis zur anderweitigen Vergabe des Ferienloft Chemnitz hat der Gast die Dauer des Vertrages nach folgenden Betragsbestimmungen zu bezahlen:
Je nach Datum des Zugangs einer Rücktrittserklärung werden vom Vermieter die nachstehenden
Stornosätze berechnet (jeweils Prozent des Gesamtbeherbergungsvertrages):
– bis zu 61. Tagen vor Anreise kostenlos
– ab dem 60. Tag vor Anreise 30 %
– ab den 14. Tag vor Anreise 60 %
-ab den 7. Tag vor Anreise 80 %
-ab 48 Stunden vor Anreise sind die vollen 100 % fällig

Die Stornogebühren können von der Anzahlung in Abzug gebracht werden. Die Höhe der vorgenannten
pauschalierten Stornokosten berücksichtigen die durchschnittlichen ersparten Aufwendungen und die
gewöhnliche mögliche anderweitige Verwendung der gebuchten Ferienwohnung.

6. Haftung
6.1 Der Gast haftet für alle Schäden, die dem Vermieter durch ihn selbst oder andere ihn im Ferienloft Chemnitz begleitende Personen entstehen. Der Vermieter ist verpflichtet, diese Schäden binnen 7 Tagen nach Abreise schriftlich dem Gast bekannt zu geben und infolge dessen in Rechnung zu stellen.
6.2 Bei Verlust oder Beschädigung der an den Gast übergebenen Wohnungsschlüssel/Fernbedienungen, behält sich der Vermieter vor, einen Betrag in Höhe von 70,- Euro / je Wohnungsschlüssel/Fernbedienung zu verlangen.
6.3 Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der Ferienwohnung führt zur fristlosen Kündigung des
Vertragsverhältnisses.
6.4 Wird der Vermieter durch höhere Gewalt in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus
keine Schadenersatzpflicht abgeleitet werden.
6.5 Wir haften für:
– Die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
– Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung
6.6 Gewährleistungen
Wird eine Leistung nicht oder nicht vertragsgerecht und verkehrsüblich erbracht, so kann der Gast
Nachbesserung verlangen.
Der Gast ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um einer
Behebung der Störung beizutragen und eventuell auftretenden Schaden gering zu halten.
Der Gast ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen.
Kommt der Gast diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
6.7 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Versicherungsschutz weder für die Ferienwohnung
(inkl. Inventar etc.), für die Gäste selbst oder für Handlungen der Gäste, die zum Schadensfall führen,
besteht. Eine Selbstversicherung wird angeraten.

7. Schadensfall
7.1 Der Gast haftet dem Vermieter gegenüber für jeden Schaden, den er oder in dessen
Verantwortung befindlichen Personen verursachen. Dies gilt auch für Schäden und Beeinträchtigungen
durch dritte Personen, die sich mit Zustimmung des Mieters in den Mieträumen aufhalten.
7.2 Mängel der Mietsache und der mitvermieteten Gegenstände oder Gefahren, die deren Erhaltung drohen,
hat der Gast dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

8. Rechte und Pflichten des Gastes
8.1 Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Gast das Recht auf den
üblichen, rücksichtsvollen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Ferienloft Chemnitz, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benutzung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Das Ferienloft Chemnitz wird ausschließlich für Wohnzwecke überlassen. Jede geschäftliche Nutzung, gänzliche oder teilweise Weitervermietung sowie das Abhalten von Partys jeder Art ist strengstens verboten und zieht eine sofortige Beendigung des Beherbergungsvertrages mit sich.
Der Gast hat seine Rechte gemäß etwaiger Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.
8.2 Der Gast ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise etwaige Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zu bezahlen.
8.2 Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Akzeptiert werden nur Zahlungen in
Euro.
8.3 Der Gast verpflichtet sich, die Mieträume und die zur Benutzung überlassenen Gegenstände und
Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln.

9. Rechte und Pflichten des Vermieters
9.1 Die Begehung des Ferienloft Chemnitz durch den Vermieter ist jederzeit nach vorheriger Absprache mit dem Gast zu gewährleisten. Bei Gefahr in Verzug ist eine Begehung ohne vorherige Zustimmung des Gastes
möglich.
9.2 Der Vermieter ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden
Umfang zu erbringen.

10. Verlängerung der Beherbergung
Der Gast hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kündigt der Gast seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann der Vermieter der Verlängerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. Den Vermieter trifft dazu keine Verpflichtung.
11. Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung
11.1 Der Vermieter ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund
aufzulösen, insbesondere wenn der Gast bzw. seine Mitreisenden:
a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses,
anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Vermieter oder den im
Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber
diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die
körperliche Sicherheit schuldig macht. Darüber hinaus gehende nachweislich entstandene Schäden sind
dem Vermieter zu ersetzen.
b) von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht,
befallen wird oder sonst pflegedürftig wird.
c) die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt.
11.2 Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (z.B.
Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc.) unmöglich wird, kann der
Vermieter den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der
Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Vermieter von seiner Beherbergungspflicht
befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc. des Vertragspartners sind ausgeschlossen.

12. Ruhe und Ordnung
12.1 Der Vermieter oder von Ihm Bevollmächtigte sind berechtigt, vom Gast die Einstellung oder Verminderung von ungebührlichem Lärm zu fordern. Nach der gültigen Hausordnung darf die Nachtruhe in der Zeit von 22.00 bis 7.00 Uhr in keiner Weise gestört werden. Während dieser Zeit sind daher Musikanlagen, Radio- und Fernsehgeräte so leise zu stellen, dass sie von den Nachbarn nicht wahrgenommen werden können. Auch jede andere Art des Musizierens darf nur in Zimmerlautstärke erfolgen. Auch während des Tages ist jede vermeidbare Lärmentwicklung (z.B. andauerndes Musizieren) zu unterlassen. An Sonn- und Feiertagen ist jeder Lärm erregende Tätigkeit inner- und außerhalb des Ferienloft Chemnitz verboten.

13. Parkplatz
13.1 Wenn ein Parkplatz angeboten wurde, darf dieser ausschließlich für PKW genutzt werden und ist, falls
nicht anders vereinbart, ein Parkplatz im Freien.
13.2 Es ist nicht gestattet jegliche Reparaturen, Arbeiten, etc. am Parkplatz oder im Garten durchzuführen.
13.3 Fahrräder, Mopeds oder Motorräder oder dergleichen dürfen nicht im Ferienloft Chemnitz abgestellt werden.
13.4 Für abgestellte Fahrzeuge oder dergleichen wird keinerlei Haftung übernommen.

14. Tierhaltung
14.1 Generell sind keine Tiere im Ferienloft Chemnitz erlaubt.

15. Besondere Hinweise
15.1 Lüften. Der Gast hat für ausreichendes Lüften Sorge zu tragen.
15.2 Wäsche kann im Garten (Wäschespinne) oder auf Nachfrage im Hauswirtschaftsraum getrocknet werden.
15.3 Elektrische Geräte. Vor Inbetriebnahme von elektrischen/elektronischen Geräten, welche vom Gast mitgebracht werden und nicht zum üblichen Reisebedarf gehören, ist die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Es ist nicht gestattet mitgebrachte Heiz- oder Klimageräte im Ferienloft Chemnitz zu betreiben. Weiter ist es nicht erlaubt Strom aus dem Ferienloft Chemnitz zu leiten (z.B. um Fahrzeuge, Anhänger etc. mit Energie zu versorgen oder zu reinigen). Für Defekte an elektrischen Geräten, haftet der Vermieter nicht.
15.4 Empfang von Besuchen. Der Empfang von Besuchern ist in der Zeit von 9.00 bis 22.00 Uhr gestattet. Er kann aber vom Vermieter oder dessen Bevollmächtigten untersagt werden. Es ist allerdings nicht möglich, dass Fremde als Mitbewohner aufgenommen werden. Gewerblicher Parteienverkehr ist ausdrücklich verboten. Bei Nichteinhaltung ist mit der sofortigen Beendigung des Beherbergungsvertrages zu rechnen.
15.5 Fundsachen werden nur auf Anfrage kostenpflichtig (unfrei) zurückgesandt. Der Vermieter verpflichtet
sich zur Aufbewahrung von 1 Monat.
15.6 Für eingebrachte Gegenstände, Geld und Wertsachen haftet der Vermieter nicht. Auch die Verwahrung
von Garderobe, Musikinstrumenten und elektronischen Geräten obliegt der Aufsichtspflicht des Gastes.
15.7 Rauchverbot. Im Ferienloft Chemnitz gilt absolutes Rauchverbot. Zuwiderhandlungen des Gastes gegen
vorstehende Regelungen berechtigen den Vermieter einen entsprechenden Serviceaufschlag für erhöhte
Wohnungsreinigung in Rechnung zu stellen. Auf der Terrasse des Ferienloft Chemnitz ist das Rauchen möglich. Hierfür steht ein Aschenbecher zur Verfügung.
15.8 Gefahrenquellen. Wir weisen besonders darauf hin, dass der Umgang mit offenem Feuer (insbesondere
Kerzen, Duftkerzen, Räucherstäbchen, Spritzkerzen, Knallkörper, Kamin und dergleichen) im gesamten
Wohnungsbereich und den Außenanlagen nur unter Aufsicht gestattet ist.
15.9 Des Weiteren ist der Gast dazu angehalten, sich beim Verlassen des Ferienloft Chemnitz zu vergewissern, dass alle Fenster und Türen geschlossen sind, Haustüren abgeschlossen und insbesondere auch das Tor zum Grundstück geschlossen wurde. Das Licht ab geschalten wurde. Wir bitten sie keine Elektrogeräte in Abwesenheit am Stromnetz zu betreiben. Alle Wasserhähne sollten bei Verlassen sicher abgedreht sein.
15.10 Mülltrennung. Alle Haus-Benutzer/innen sind aufgerufen, das vorgegebene System der Mülltrennung
bewusst zu praktizieren. Der anfallende Müll ist in den vorgesehenen Behältern vor dem Tor zu
entsorgen.
15.11 Während der Zeit der Vermietung ersuchen wir unsere Gäste sich eigenständig um das Sauberhalten vom
Ferienloft Chemnitz zu kümmern. Reinigungsmaterial wird teilweise zur Verfügung gestellt und finden Sie im
Hauswirtschaftsraum oder fragen Sie nach.
15.12 Internetzugang. Da der Internetzugang einen kostenlosen Zusatzdienst darstellt, kann die ständige
Verfügbarkeit sowie die fehlerfreie Funktion der Internetverbindung nicht zugesichert werden und
berechtigen den Gast auch nicht zur Zahlungsminderung. Wir sind bemüht auftretende Fehler, Unterbrechungen oder Störungen umgehend beheben zu lassen. Verbindungsgeschwindigkeiten können variieren und werden nicht garantiert. Port- sowie Webseitensperren bleiben dem Vermieter vorbehalten. Der Vermieter übernimmt keinerlei Verantwortung dafür, dass die Internetverbindung/WLAN mit der beim Gast vorhandenen Hardware fehlerfrei zusammenarbeitet. Jeder Gast hat die Möglichkeit in eigener Verantwortung die Verbindung über das WLAN Netz herzustellen. Für Datenverlust, Fehler oder Schäden wird nicht gehaftet. Bei Nutzung der Internetverbindung erklärt sich der Gast mit den geltenden WLAN Nutzungsbedingungen einverstanden. Der Aufruf von Seiten mit rechtswidrigem Inhalt und die Verbreitung rechtswidriger oder rechtlich geschützter Inhalte sind untersagt. Rechtswidrige Downloads als auch Uploads werden bei Feststellung oder Verdacht der zuständigen Behörde gemeldet. Daten werden vom Internetanbieter/Provider im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gespeichert und verwendet.

16. Allgemeines
16.1 Es gilt deutsches Recht.
16.2 Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die
Zuständigkeit des Gerichtsstandortes Chemnitz vereinbart.
16.3 Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen
Bestimmungen nicht. In diesem Falle wird vereinbart, die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.
16.4 Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt worden sind.
16.5 Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
16.6 Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten im Rahmen seiner Buchung im Ferienloft Chemnitz elektronisch gespeichert werden dürfen und für die in diesem Zusammenhang stattfindenden Kommunikation vom Vermieter oder seiner Erfüllungsgehilfen verwendet werden dürfen. Eine anderweitige Weitergabe/Verwendung findet nicht statt.

Stand: Dezember 2015


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